Allgemeine Geschäftsbedingungen
ENTWURF, noch nicht rechtlich geprüft. Dieser Text ist eine Arbeitsgrundlage und keine Rechtsberatung. Platzhalter in eckigen Klammern sind vor Veröffentlichung zu ersetzen; Klauseln mit [RECHTLICH PRÜFEN] werden noch geprüft. Verbindlich sind die AGB, die Sie mit dem Angebot erhalten.
- Anbieter
- [VOR- UND NACHNAME], Einzelunternehmer, Geschäftsbezeichnung „Ortlicht“
- Anschrift
- [STRASSE HAUSNUMMER/TÜR], [PLZ ORT], Österreich
- Kontakt
- kontakt@ortlicht.at · ortlicht.at
- Gewerbe
- [WORTLAUT DER GEWERBEBERECHTIGUNG, z. B. „Werbeagentur“ (freies Gewerbe)] · GISA-Zahl [GISA-ZAHL]
§ 1 Geltungsbereich
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen [VOR- UND NACHNAME], Geschäftsbezeichnung „Ortlicht“ („Ortlicht“), und seinen Kundinnen und Kunden („Kunde“) über die in § 3 beschriebenen Leistungen.
1.2Das Angebot von Ortlicht richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsabschluss, dass er den Vertrag für sein bereits bestehendes Unternehmen abschließt.
1.3Es gilt die bei Vertragsabschluss gültige Fassung dieser AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Ortlicht ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsabschluss und Vertragsbeginn
2.1Der kostenlose Profil-Check ist unverbindlich und begründet keine Verpflichtungen. Angebote von Ortlicht sind, sofern nicht anders angegeben, [30] Tage ab Angebotsdatum gültig.
2.2Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot per E-Mail ausdrücklich annimmt (z. B. durch Antwort an kontakt@ortlicht.at mit der Angebotsnummer und dem gewählten Paket) oder das unterschriebene Angebot übermittelt und Ortlicht den Auftrag per E-Mail bestätigt (Auftragsbestätigung).
2.3Vertragsbeginn ist der in der Auftragsbestätigung genannte Tag. Ab diesem Tag werden die Vertragsmonate gerechnet; der erste Vertragsmonat endet mit Ablauf des Tages, der dem Vertragsbeginn im Folgemonat vorangeht.
2.4Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Erklärungen per E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gelten als zugegangen, wenn sie unter gewöhnlichen Umständen abrufbar sind.
§ 3 Leistungen
3.1Ortlicht betreut das Google-Unternehmensprofil des Kunden vollständig online. Vor-Ort-Termine sind nicht Bestandteil der Leistung. Der Umfang ergibt sich aus dem gewählten Paket laut Angebot bzw. Auftragsbestätigung:
| Paket | Leistungen je Vertragsmonat |
|---|---|
| Basis | Laufende Pflege und Optimierung des Profils (z. B. Kategorien, Leistungen, Öffnungszeiten inkl. Feiertage, Beschreibung, Fotos, Attribute); Antworten auf alle neuen Bewertungen; 4 Beiträge; kurzer Monatsüberblick per E-Mail |
| Standard | Alle Leistungen aus Basis; 8 statt 4 Beiträge; ausführlicher Monatsbericht mit Empfehlungen |
| Plus | Alle Leistungen aus Standard; 2 Beiträge pro Woche auf bestehenden Social-Media-Kanälen des Kunden (bis zu [2] Kanäle, z. B. Facebook, Instagram); Pflege der bestehenden Website: kleine Textänderungen und Aktualisierungen im Umfang von bis zu [60 MINUTEN] pro Vertragsmonat |
| Einrichtung (einmalig, siehe § 6.1) | Bestandsaufnahme, vollständiges Aufsetzen des Profils, Beantwortung bisher unbeantworteter Bewertungen der letzten [12] Monate, Plan für die ersten Beiträge |
3.2Beitrags- und Zeitkontingente gelten je Vertragsmonat. Nicht genutzte Kontingente verfallen am Ende des Vertragsmonats, außer die Nichtnutzung hat Ortlicht zu vertreten.
3.3Nicht enthalten sind insbesondere: bezahlte Werbung und Werbebudgets (z. B. Google Ads), Foto- oder Videoproduktion vor Ort, Neugestaltung oder Programmierung von Websites, Hosting und Domains, das Anlegen neuer Social-Media-Kanäle, Rechtsberatung sowie die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Verfasser von Bewertungen. Eine optionale KI-Einrichtung (z. B. Antwortvorlagen für häufige Anfragen) wird nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung erbracht.
3.4Ortlicht erbringt die vereinbarten Tätigkeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Geschuldet ist die Tätigkeit, nicht ein bestimmter Erfolg (siehe § 11).
3.5Ortlicht darf für die Leistungserbringung Hilfsmittel und Dienstleister einsetzen, etwa E-Mail-, Speicher- und KI-Dienste. Für personenbezogene Daten gilt § 15.
§ 4 Paketwechsel und Zusatzleistungen
4.1Ein Wechsel in ein größeres Paket ist jederzeit zum Beginn des nächsten Vertragsmonats möglich. Ein Wechsel in ein kleineres Paket ist frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit möglich und muss mit einer Frist von einem Monat per E-Mail angekündigt werden.
4.2Ein Paketwechsel verlängert die Mindestlaufzeit nicht. Hat der Kunde das erste Vertragsjahr im Voraus bezahlt (§ 6.2), wird bei einem Wechsel in ein größeres Paket der Unterschied für die restlichen vollen Vertragsmonate des ersten Vertragsjahres anteilig nachverrechnet. [RECHTLICH PRÜFEN]
4.3Zusatzleistungen außerhalb des Pakets werden nur nach vorheriger Vereinbarung per E-Mail erbracht und gesondert verrechnet.
§ 5 Preise und Umsatzsteuer
5.1Es gelten die Preise laut Angebot. Derzeit: Basis 190 €, Standard 340 €, Plus 490 € je Vertragsmonat, ab dem ersten Vertragsmonat (kein Startrabatt); Einrichtung einmalig 290 €, sofern sie nicht nach § 6.1 entfällt.
5.2Ortlicht ist Kleinunternehmer. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Alle Preise sind Endpreise.
5.3Wird Ortlicht umsatzsteuerpflichtig (insbesondere durch Überschreiten der Kleinunternehmergrenze oder durch Verzicht auf die Steuerbefreiung), verstehen sich die vereinbarten Entgelte ab diesem Zeitpunkt als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ortlicht informiert den Kunden darüber mindestens [1 MONAT] im Voraus per E-Mail.
5.4Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann Ortlicht die Preise mit einer Ankündigung von mindestens [2 MONATEN] per E-Mail anpassen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden der Preisänderung kündigen; Ortlicht weist in der Ankündigung darauf hin.
§ 6 Gründungskunden-Angebot, Jahreszahlung und Empfehlungsbonus
6.1Gründungskunden-Angebot: Für die ersten 10 Kunden von Ortlicht entfällt die Einrichtungsgebühr (0 € statt 290 €). Maßgeblich ist die Reihenfolge des Vertragsabschlusses (§ 2.2). Ortlicht teilt im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung mit, ob das Angebot für den Kunden gilt. Das Angebot gilt einmal je Unternehmen. [RECHTLICH PRÜFEN]
6.2Jahreszahlung: Der Kunde kann das erste Vertragsjahr im Voraus bezahlen. Er zahlt dann 11 statt 12 Monatspreise: Basis 2.090 €, Standard 3.740 €, Plus 5.390 €. Der Betrag wird mit der ersten Rechnung verrechnet. Ab dem 13. Vertragsmonat wird monatlich verrechnet (§ 13.1). [RECHTLICH PRÜFEN]
6.3Empfehlungsbonus: Empfiehlt ein Kunde Ortlicht an ein anderes Unternehmen und schließt dieses einen Vertrag mit Ortlicht ab, erhält der empfehlende Kunde einen Monatspreis seines Pakets gutgeschrieben. Die Gutschrift wird mit der nächsten Rechnung verrechnet; bei Jahreszahlung mit der nächsten fälligen Rechnung. Voraussetzung ist, dass das neue Unternehmen die Empfehlung bei der Anfrage nennt [UND DEN VERTRAG NICHT INNERHALB DER ERSTEN 3 MONATE NACH § 7.3 BEENDET – BESTÄTIGEN]. [RECHTLICH PRÜFEN]
6.4Die Konditionen nach § 6.1 bis § 6.3 können nicht in bar abgelöst oder auf andere Unternehmen übertragen werden.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
7.1Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate ab Vertragsbeginn. Das Sonderkündigungsrecht nach § 7.3 bleibt unberührt.
7.2Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils um einen weiteren Vertragsmonat und kann danach mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats gekündigt werden.
7.3Zufriedenheitsgarantie (Sonderkündigungsrecht): Ist der Kunde nicht zufrieden, kann er den Vertrag innerhalb der ersten drei Vertragsmonate ohne Angabe von Gründen schriftlich (E-Mail genügt, § 7.4) zum Ende des laufenden Vertragsmonats kündigen. Dabei gilt: [RECHTLICH PRÜFEN]
- Entgelte für bereits begonnene Vertragsmonate bleiben geschuldet; weitere Monatsentgelte fallen nicht an. Eine bereits verrechnete Einrichtungsgebühr wird nicht erstattet [BESTÄTIGEN].
- Hat der Kunde das erste Vertragsjahr im Voraus bezahlt (§ 6.2), erstattet Ortlicht die nicht genutzten vollen Vertragsmonate anteilig, je Monat mit einem Zwölftel des bezahlten Jahresbetrags, binnen [14] Tagen nach Vertragsende.
- Das Sonderkündigungsrecht gilt einmal je Unternehmen und erlischt mit Ablauf des dritten Vertragsmonats.
7.4Die Kündigung ist per E-Mail an kontakt@ortlicht.at bzw. an die vom Kunden bekannt gegebene Adresse möglich. Ortlicht bestätigt den Eingang und das Vertragsende per E-Mail.
7.5Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Ortlicht insbesondere vor, wenn
- der Kunde trotz Mahnung mit Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen mit einer Zahlung länger als 30 Tage in Verzug ist;
- der Kunde verlangt, Bewertungen zu kaufen, zu fälschen oder sonst gegen § 12 oder gegen Richtlinien von Google zu verstoßen, oder rechtswidrige Inhalte zu veröffentlichen;
- der Kunde wesentliche Mitwirkungspflichten (§ 8) trotz Aufforderung dauerhaft nicht erfüllt.
7.6Entzieht der Kunde Ortlicht den Zugang zum Profil, beendet dies den Vertrag nicht. Kann Ortlicht deshalb nicht leisten, bleibt der Anspruch auf das Entgelt bestehen; Ortlicht muss sich anrechnen lassen, was es sich infolge der Nichterbringung erspart (§ 1168 ABGB).
7.7Bei Vertragsende entfernt sich Ortlicht als Administrator aus dem Profil, sofern der Kunde dies nicht bereits getan hat. Veröffentlichte Beiträge und Antworten verbleiben im Profil. Personenbezogene Daten werden gemäß dem Auftragsverarbeitungsvertrag gelöscht oder zurückgegeben.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1Zugang: Der Kunde fügt Ortlicht innerhalb von [5] Werktagen nach Vertragsbeginn als Administrator seines Google-Unternehmensprofils hinzu (in älteren Anleitungen „Manager“). Der Kunde bleibt Inhaber des Profils. Passwörter werden nicht benötigt und dürfen nicht übermittelt werden. Für Plus-Leistungen räumt der Kunde, soweit technisch möglich, eigene Rollen-Zugänge zu Social-Media-Kanälen und Website ein.
8.2Informationen: Der Kunde stellt die für die Leistung nötigen Informationen (Onboarding-Fragebogen), Fotos und Materialien vollständig und richtig zur Verfügung. Änderungen wie Öffnungszeiten, Betriebsurlaub, Feiertagsregelungen, Leistungen oder Kontaktdaten teilt er rechtzeitig mit, nach Möglichkeit [5] Werktage im Voraus.
8.3Freigaben: Der Kunde benennt eine Ansprechperson und beantwortet Rückfragen und Freigabeanfragen in der Regel innerhalb von [3] Werktagen (§ 9).
8.4Rechte an Material: Der Kunde sichert zu, dass er an übermitteltem Material die erforderlichen Rechte besitzt (insbesondere Urheber- und Nutzungsrechte sowie Zustimmungen abgebildeter Personen) und dass seine Angaben zum Betrieb zutreffen. Er hält Ortlicht hinsichtlich daraus entstehender Ansprüche Dritter schad- und klaglos.
8.5Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, verschieben sich die betroffenen Leistungen entsprechend. Der Entgeltanspruch bleibt bestehen.
§ 9 Inhalte und Freigabeprozess
9.1Ortlicht erstellt Entwürfe für Beiträge, Antworten auf Bewertungen und Profiltexte. Jeder Inhalt wird vor der Veröffentlichung von einem Menschen bei Ortlicht geprüft.
9.2Der Kunde wählt bei Vertragsabschluss einen Freigabemodus, den er jederzeit per E-Mail für die Zukunft ändern kann:
- Einzelfreigabe: Beiträge werden erst nach Freigabe durch den Kunden veröffentlicht. Bleibt eine Freigabe innerhalb von [3] Werktagen aus, wird der Beitrag nicht veröffentlicht; er gilt als für diesen Monat erbracht, wenn der Entwurf fristgerecht zur Freigabe vorgelegt wurde.
- Rahmenfreigabe: Ortlicht veröffentlicht Beiträge und Antworten auf positive und neutrale Bewertungen im Rahmen der vereinbarten Themen und Tonalität nach eigener Prüfung, ohne Einzelfreigabe.
9.3Antworten auf kritische Bewertungen (in der Regel 1 bis 3 Sterne oder Bewertungen mit Vorwürfen, Rechts- oder Gesundheitsbezug) werden in beiden Modi vor Veröffentlichung mit dem Kunden abgestimmt.
9.4Freigaben und Änderungswünsche erfolgen per E-Mail. Für vom Kunden freigegebene Inhalte ist der Kunde inhaltlich verantwortlich, insbesondere für die Richtigkeit von Angaben über seinen Betrieb, Preise und Angebote.
9.5Ortlicht kann die Veröffentlichung von Inhalten ablehnen, die nach seiner Einschätzung rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen oder gegen Richtlinien von Google oder anderer Plattformen verstoßen.
§ 10 Einsatz von KI-Werkzeugen
10.1Ortlicht nutzt KI-Werkzeuge, um Entwürfe für Texte zu erstellen, Bewertungen zusammenzufassen und Berichte vorzubereiten. KI-Werkzeuge veröffentlichen nichts selbstständig; jede Veröffentlichung erfolgt erst nach Prüfung durch einen Menschen.
10.2Ortlicht gibt an KI-Dienste nur die Daten weiter, die für die jeweilige Aufgabe nötig sind, und wählt nach Möglichkeit Einstellungen, bei denen eingegebene Daten nicht zum Training der Modelle verwendet werden. Die eingesetzten Dienste sind im Auftragsverarbeitungsvertrag angeführt.
10.3Auf Wunsch des Kunden verzichtet Ortlicht für bestimmte Inhalte auf KI-Entwürfe; ein dadurch erhöhter Aufwand kann gesondert vereinbart werden.
§ 11 Keine Ranking- oder Erfolgsgarantie
11.1Die Reihenfolge und Darstellung von Suchergebnissen bestimmt allein Google. Ortlicht sagt keine bestimmten Platzierungen und keine bestimmte Zahl an Aufrufen, Anrufen, Anfragen, Bewertungen oder Umsätzen zu.
11.2Google kann Funktionen, Richtlinien und Darstellungen jederzeit ändern, Inhalte prüfen, verzögern oder ablehnen sowie Profile einschränken oder sperren. Ortlicht hat darauf keinen Einfluss und haftet dafür nicht; Ortlicht unterstützt den Kunden im Rahmen des Pakets bei der Behebung.
11.3Statistiken im Monatsbericht stammen aus den von Google bereitgestellten Werten und werden ohne Gewähr für deren Richtigkeit wiedergegeben.
§ 12 Bewertungen: keine gekauften oder gefälschten Bewertungen
12.1Ortlicht kauft keine Bewertungen, verfasst keine gefälschten Bewertungen, bietet keine Gegenleistungen für Bewertungen an und fordert nicht gezielt nur zufriedene Kunden zur Bewertung auf. Entsprechende Aufträge werden abgelehnt.
12.2Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit selbst keine solchen Maßnahmen zu setzen oder zu beauftragen. Solche Praktiken verstoßen gegen die Richtlinien von Google und können nach dem UWG unzulässig sein.
12.3Ortlicht kann Bewertungen, die nach seiner Einschätzung gegen die Richtlinien von Google verstoßen, bei Google melden. Ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet allein Google; ein Erfolg wird nicht geschuldet.
§ 13 Zahlung
13.1Die Monatsentgelte werden monatlich im Voraus zu Beginn jedes Vertragsmonats verrechnet. Bei Jahreszahlung (§ 6.2) wird das Entgelt für das erste Vertragsjahr mit der ersten Rechnung verrechnet. Eine Einrichtungsgebühr wird, sofern sie anfällt (§ 6.1), mit der ersten Rechnung verrechnet.
13.2Der Kunde stimmt der Übermittlung von Rechnungen per E-Mail (z. B. als PDF) zu.
13.3Rechnungen sind binnen [7] Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu bezahlen. Erteilt der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat, werden die Beträge frühestens zum Fälligkeitstag eingezogen; Ortlicht kündigt den Einzug mit der Rechnung an.
13.4Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für unternehmerische Geschäfte (§ 456 UGB) sowie der Pauschalbetrag für Betreibungskosten von 40 € (§ 458 UGB). Nach erfolgloser Mahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen darf Ortlicht seine Leistungen bis zur Zahlung aussetzen; der Entgeltanspruch bleibt bestehen.
13.5Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder gerichtlich festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 14 Nutzungsrechte
14.1Mit vollständiger Bezahlung des jeweiligen Monatsentgelts erhält der Kunde an den für ihn erstellten und veröffentlichten Texten und Grafiken eine nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Werknutzungsbewilligung für Zwecke seines Unternehmens. Die Nutzung bleibt auch nach Vertragsende zulässig.
14.2Vorlagen, Methoden, Checklisten, Prompts und sonstiges Know-how von Ortlicht bleiben im Eigentum von Ortlicht. Ortlicht darf allgemeine, nicht kundenbezogene Textbausteine weiterhin verwenden.
14.3Mit KI-Unterstützung erstellte Inhalte sind möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt urheberrechtlich geschützt. Ortlicht sichert daher keine Exklusivität solcher Inhalte zu.
14.4Der Kunde räumt Ortlicht an von ihm übermitteltem Material (z. B. Fotos, Logos, Texte) das für die Vertragserfüllung nötige, auf die Vertragsdauer beschränkte Nutzungsrecht ein. Bilder aus Bilddatenbanken verwendet Ortlicht nur, wenn die Lizenz die Nutzung erlaubt.
14.5Ortlicht nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Zustimmung als Referenz.
§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
15.1Soweit Ortlicht im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Namen und Inhalte von Bewertungen, Kontaktdaten aus Anfragen), handelt Ortlicht als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Die Parteien schließen dazu vor Beginn der Leistung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab, der diesen AGB vorgeht.
15.2Im Übrigen verarbeitet Ortlicht personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpersonen gemäß der Datenschutzerklärung auf ortlicht.at.
§ 16 Gewährleistung und Haftung
16.1Der Kunde teilt Fehler in veröffentlichten Inhalten unverzüglich per E-Mail mit. Ortlicht korrigiert berechtigt beanstandete Inhalte im Rahmen der technischen Möglichkeiten unverzüglich und kostenlos.
16.2Ortlicht haftet nur für Schäden, die es vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden.
16.3Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung außer bei Vorsatz und Personenschäden der Höhe nach mit den vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis bezahlten Entgelten begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und reine Vermögensschäden ist, außer bei Vorsatz, ausgeschlossen.
16.4Ortlicht haftet nicht für Entscheidungen, Ausfälle oder Änderungen von Google oder anderer Plattformen, für Inhalte, die der Kunde freigegeben oder geliefert hat, sowie für Inhalte von Bewertungen Dritter.
16.5Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verlust binnen [6 MONATEN] ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
§ 17 Vertraulichkeit
17.1Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
§ 18 Änderungen dieser AGB
18.1Ortlicht kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens [2 MONATE] vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht binnen [1 MONAT] ab Zugang, gelten die Änderungen als vereinbart; auf diese Folge weist Ortlicht in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, gilt der Vertrag zu den bisherigen AGB weiter; Ortlicht kann ihn dann unter Einhaltung der Kündigungsfrist nach § 7.2 kündigen.
18.2Änderungen von Preisen und Leistungsumfang während der Mindestlaufzeit bedürfen der Zustimmung des Kunden.
§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
19.1Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
19.2Erfüllungsort ist der Sitz von Ortlicht. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist ausschließlich das für [ORT DES UNTERNEHMENSSITZES] sachlich zuständige Gericht zuständig.
§ 20 Schlussbestimmungen
20.1Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.
20.2Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
20.3Rangfolge bei Widersprüchen: 1. Auftragsverarbeitungsvertrag (für Datenschutzfragen), 2. Auftragsbestätigung, 3. Angebot, 4. diese AGB.